Anlässlich der Hausdurchsuchung vom 14. August 2019 seien verschieden Waffen sichergestellt worden, u.a. ein Springmesser, drei Wurfsterne, ein Nunchaku und ein Schlagstock (pag. 114). Der Beschuldigte habe bei seiner Befragung angegeben, dass er das Nunchaku und den Schlagstock etwa drei Jahre zuvor in seiner Garage selber hergestellt habe. Das Springmesser und die drei Wurfsterne habe er bereits bei der Übernahme der Wohnung vorgefunden. Diesbezüglich sei das Verfahren mit Verfügung vom 25. Januar 2021 eingestellt worden (pag. 642 ff.). Der angeklagte Sachverhalt werde nicht bestritten und gelte als erstellt.