Der Beschuldigte habe das Abfeuern von Feuerwerk ab einer Vorrichtung am Motorrad bestätigt, weshalb die angeklagten Sachverhalte nicht bestritten und als erstellt gelten würden. Der beantragte Freispruch basiere auf rechtlichen Überlegungen (S. 51 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1087). 12.6 Anklageschrift Bst. A Ziff. 6 (Widerhandlung gegen das Waffengesetz) Anlässlich der Hausdurchsuchung vom 14. August 2019 seien verschieden Waffen sichergestellt worden, u.a. ein Springmesser, drei Wurfsterne, ein Nunchaku und ein Schlagstock (pag.