1083 f.). 12.5 Anklageschrift Bst. A. Ziff. 5 (Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz) Gestützt auf den Polizeirapport vom 24. Oktober 2019 (Deliktsblatt 60) und die entsprechenden Videoaufnahmen (GH011191, 011194, 011196, 011201, 11202, 011212) sei erkennbar, wie Feuerwerk abgefeuert werde. Anlässlich der Hausdurchsuchung seien u.a. Feuerwerksartikel und leere Feuerwerksverpackungen sichergestellt worden (pag. 113/322/345 ff.). Der Beschuldigte habe das Abfeuern von Feuerwerk ab einer Vorrichtung am Motorrad bestätigt, weshalb die angeklagten Sachverhalte nicht bestritten und als erstellt gelten würden.