31 Sachverhalte würden als erstellt gelten (S. 46 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1082 f.). 12.4.4 Zufolge mangelnder Aufmerksamkeit und Nichtbeherrschens des Fahrzeugs (Ziff. 3.63 der Anklageschrift) Gemäss Anklageschrift werde dem Beschuldigten mangelnde Aufmerksamkeit als Lenker eines Motorrades und Nichtbeherrschen des Fahrzeugs vorgeworfen, begangen am 14. Juli 2019 um 09:30 Uhr in Entlebuch.