Letzteres habe der Beschuldigte bestätigt. Er habe indes nicht die Absicht gehabt, die Kühe zu erschrecken (pag. 2020 Z. 249). Das Aufdrehen des Motors im Leerlauf sei auf dem Video hörbar, weshalb der angeklagte Sachverhalt als erstellt gelte (S. 46 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1082). 12.4.3 Zufolge Fahrens auf dem Hinterrad («Wheelies»; Ziff. 3.6, 3.23, 3.36, 3.38, 3.52, 3.75 der Anklageschrift) Die Anklage werfe dem Beschuldigten vor, durch Fahren nur auf dem Hinterrad, sog. «Wheelies», eine Verrichtung vorgenommen zu haben, die die Bedienung des Fahrzeugs erschwere.