3.2-3.5, 3.7-3.22, 3.24-3.35, 3.39-3.44, 3.47, 3.49-3.51, 3.53-3.62, 3.64, 3.71-3.74, 3.76, 3.79-3.99 der Anklageschrift) Es scheine diesbezüglich vertretbar, auf die Aufzählung und Wiedergabe der einzelnen Vorwürfe zu verzichten und grundsätzlich auf die Anklageziffern, die Deliktsblätter, den Sammelrapport und die jeweiligen Videos zu verweisen. Der Beschuldigte habe die Möglichkeit, in Einzelfällen etwas zu schnell gefahren zu sein, nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Er sei so gefahren, wie man eben mit dem Motorrad fahre, etwas zu schnell, aber nicht im Raserbereich (pag. 905 Z. 1 ff.).