Das Gericht stütze sich auf die Videoaufzeichnungen und auf die angeklagte Geschwindigkeit. Der Beschuldigte habe die zulässige Geschwindigkeit von 40 km/h offenbar im Hinblick auf die nachfolgende Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung erhöht. Dies habe er bewusst gemacht und es werde als erstellt