2.7 der Anklageschrift (9. August 2019 um 11:22 Uhr in Steingletscher, Sustenpass) Der Polizeirapport vom 17. Oktober 2019 und das Deliktsblatt 52 stützen sich auf das Video GH011269 (Sequenz 01:17). Der Inhalt des Videos wurde ausgeführt (pag. 1079). Für die Herleitung der angeklagten Geschwindigkeit von mindestens + 27 km/h (in der 40 km/h-Beschränkung) verwies die Vorinstanz auf die Anklageschrift. Bei den Befragungen habe der Beschuldigte auf seine Ausführungen zu Faszikel 46 verwiesen. Das Gericht stütze sich auf die Videoaufzeichnungen und auf die angeklagte Geschwindigkeit.