3.79 AKS) erklärt habe, er wisse nicht mehr genau, wann er das Ritzel gewechselt habe. Das Gericht stütze sich auf die Videoaufzeichnungen und auf die angeklagte Geschwindigkeit. Trotz grundsätzlich guter Strassenverhältnisse müsse aufgrund der Geschwindigkeitsüberschreitung von einem hoch riskanten Fahrverhalten gesprochen werden. Das Gericht erachte es als erwiesen, dass der Beschuldigte um die erheblichen Risiken seines Fahrverhaltens gewusst habe (S. 41 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1077 f.). 12.3.7 Ziff. 2.7 der Anklageschrift (9. August 2019 um 11:22 Uhr in Steingletscher, Sustenpass)