Der Polizeirapport vom 18. Oktober 2019 und das Deliktsblatt 49 stützen sich auf das Video GH011260 (Sequenz 01:13). Der Inhalt des Videos wurde ausgeführt (pag. 1078). Für die Herleitung der angeklagten Geschwindigkeit von mindestens + 30 km/h (in der 80 km/h-Beschränkung) verwies die Vorinstanz auf die Anklageschrift. Bei den Befragungen habe der Beschuldigte auf seine Ausführungen zu Faszikel 46 (pag. 298/1 ff.) verwiesen, wonach er zur Fahrt vom 9. August 2019 um 09:42 Uhr (Ziff. 3.79 AKS) erklärt habe, er wisse nicht mehr genau, wann er das Ritzel gewechselt habe.