29 werden, wonach er das vorgeschriebene Tempo höchstens um wenige Stundenkilometer überschritten habe. Das Gericht erachte es als erwiesen, dass der Beschuldigte um die erheblichen Risiken seines Fahrverhaltens gewusst habe (S. 38 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1074 ff.). 12.3.5 Ziff. 2.5 der Anklageschrift (29. Juli 2019 um 11:14 Uhr in Röthenbach im Emmental, Schallenberg) Der Polizeirapport vom 18. Oktober 2019 und das Deliktsblatt 40 stützen sich auf das Video GH011130 (Sequenz 05:07).