Der Beschuldigte habe eine kurvenreiche Passstrasse befahren. Trotz grundsätzlich guter Sicht- und Strassenverhältnisse sei ihm aufgrund des Strassenverlaufs und des schnellen Tempos bewusst gewesen, dass er mit seiner riskanten Fahrweise sich selber und andere Verkehrsteilnehmer erheblich gefährde (S. 37 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1073 f.). 12.3.4 Ziff. 2.4 der Anklageschrift (9. Juli 2019 um 12:10 Uhr in Airolo/TI, Gotthardstrasse) Der Polizeirapport vom 17. Oktober 2019 und das Deliktsblatt 26 stützen sich auf das Video GH010854 (Sequenz 00:20-00:33). Der Inhalt des Videos wurde ausgeführt (pag.