Es werde als erwiesen erachtet, dass der Beschuldigte um die erheblichen Risiken seines Fahrverhaltens gewusst habe (S. 35 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1071 ff.). 12.3.3 Ziff. 2.3 der Anklageschrift (9. Juli 2019 um 09:46 Uhr in Bedretto, Nufenenpass) Der Polizeirapport vom 17. Oktober 2019 und das Deliktsblatt 24 stützen sich auf das Video GH010852 (Sequenz 07:24). Der Inhalt des Videos wurde ausgeführt (pag. 1074). Für die Herleitung der angeklagten Geschwindigkeit von mindestens + 36 km/h (in der 80 km/h-Beschränkung) verwies die Vorinstanz auf die Anklageschrift.