28 12.3.2 Ziff. 2.2 der Anklageschrift (2. Juli 2019 um 13:20 Uhr in Boltigen, Jaunpass) Der Polizeirapport vom 7. Oktober 2019 und das Deliktsblatt 15 stützen sich auf das Video GH010815 (Sequenz 05:14). Der Inhalt des Videos wurde ausgeführt (pag. 1072). Für die Herleitung der angeklagten Geschwindigkeit von mindestens + 31 km/h (in der 80 km/h-Beschränkung) verwies die Vorinstanz auf die Anklageschrift. Bei den Befragungen habe der Beschuldigte auf die Ritzelproblematik hingewiesen sowie auf das Durchdrehen des Hinterrads.