Bei den Befragungen habe der Beschuldigte auf die Ritzelproblematik hingewiesen sowie auf das Durchdrehen des Hinterrads und weitere Faktoren. Das Gericht gehe von verwertbaren Geschwindigkeiten aus. Zugunsten des Beschuldigten stütze es sich auf die TCS-Messungen (und nicht auf das METAS-Gutachten). Das Video dokumentiere, wie der Beschuldigte von einer Liegenschaft aus und aus dem Stillstand heraus innerhalb weniger Sekunden massiv beschleunige. Es sei ihm bewusst gewesen, dass er sich im bewohnten Bereich und damit auf einer Innerortsstrecke befunden habe.