1.2 der Anklageschrift (1. August 2019 um 09:25 Uhr in Rüti bei Riggisberg, Gurnigelbad) Der Polizeirapport vom 17. Oktober 2019 und das Deliktsblatt 42 stützen sich auf das Video GH011180 (Sequenz 00:20-00:33). Der vorinstanzlichen Begründung ist der Videoinhalt zu entnehmen (pag. 1067). Für die angeklagte Geschwindigkeit von mindestens 97,50 km/h (in der 50 km/h-Beschränkung) verweise sie auf die Anklageschrift. Das METAS-Gutachten habe eine etwas höhere Geschwindigkeit ermittelt (99 km/h). Bei den Befragungen habe der Beschuldigte auf die Ritzelproblematik hingewiesen sowie auf das Durchdrehen des Hinterrads und weitere Faktoren.