Ein Tacho-Test mit dieser Kombination habe sich als undurchführbar erwiesen. «In dubio pro reo» sei die Geschwindigkeit des Tacho-Tests vom 22. August 2019 mittels eines Korrekturfaktors von 0,92 ermittelt worden. Es handle sich nicht um vollständige Laborberechnungen. Vielmehr sei die Tachogeschwindigkeit des Motorrads des Beschuldigten durch den TCS mit einem geeichten Gerät überprüft worden.