12. Beweiswürdigung der Vorinstanz 12.1 Verwertbarkeit der Videoaufnahmen Die Vorinstanz äusserte sich vorab zur Verwertbarkeit der Videoaufnahmen als solchen: Die Rechtsprechung des Bundesgerichts zur Verwertbarkeit der Aufzeichnungen mit Dash-Kameras sei nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar. Es präsentiere sich eine andere Ausgangslage, da die Videos vom Beschuldigten auf dem You- Tube-Kanal öffentlich und damit allgemein zugänglich gemacht worden seien.