Bei der Vergrösserung der Taillenbereite von C.________ habe er darauf geachtet, dass diese 21 mm betrage. Bei ihm habe diese 9 mm betragen. Dieses Verhältnis sei im fraglichen Bereich auch so gewesen, weshalb die Geschwindigkeit, die für Herrn C.________ gelte, auch für ihn gelte (pag. 913 Z. 1 ff.).