24 (pag. 912 Z. 12). Auf Vorhalt des Gutachtens METAS zur Geschwindigkeitsmessung vom 9. Juli 2019 in Airolo (AKS Ziff. 1.1 betreffend des Beschuldigten) und auf Frage, wie er seinerseits die Geschwindigkeit bemessen habe, hielt D.________ fest, dass die Pfosten der Leitplanken einen standardisierten Abstand von vier Metern hätten. Aufgrund der Videoaufnahmen könne man die Distanz berechnen, die zwischen ihm und Herrn C.________ bestanden habe. Bei der Vergrösserung der Taillenbereite von C.________ habe er darauf geachtet, dass diese 21 mm betrage.