Das sei für ihn neu. Es stehe einfach auf der linken Strassenseite eine Tafel von der Einfahrt her. Für ihn sei es unverständlich, dass es für beide Strassenseiten gelten solle. Normalerweise sei die Tafel immer auf der rechten Seite (pag. 400/7 Z. 183 ff.). 10.6.2 Einvernahme anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 13. Dezember 2021 (pag. 911 ff.) Auf die Frage, was er allgemein zu den Vorwürfen in der Anklageschrift sagen könne, hielt D.________ fest, viele Punkte würden nicht den wahren Sachverhalt enthalten