10.6 Einvernahme von D.________ 10.6.1 Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft vom 11. September 2020 (pag. 400/1 ff. ff.) Auf Vorhalt von Faszikel 22 (Deliktsblatt 22) und die anhand der entsprechenden Videosequenz beim Beschuldigten gemessene Geschwindigkeit wies D.________ auf die neusten Berechnungen hin. Er sei ausserdem der Meinung, dass von der Basis von 12Z/48Z auszugehen sei. Hierzu sei er sich zu 100 % sicher und zwar aufgrund seiner Ausmessungen vor Ort (pag. 400/3 Z. 74/81 ff.