hielt C.________ fest, dass es gar keine 40er Strecke gewesen sei. Es sei eine Autostrasse gewesen, die mit 100 deklariert gewesen sei (pag. 908 Z. 44 f.). Hierzu liess er sich auch dahingehend vernehmen, dass man ausgangs Airolo auf eine Autostrasse einspure. Es stehe dort eine Tafel, d.h. es könne dort 100 gefahren werden. Dann komme das Schild «kein Vortritt». Es sei eine Haarnadelkurve und unten stehe dann das Schild 40, unten links. Die Tafel sei zu weit weg. Diese gelte für die andere Strasse und sei deshalb nicht relevant. Auch die Höhe stimme nicht (pag. 908 Z. 5 ff.). 10.6 Einvernahme von D.__