In Bezug auf die vorgeworfene Geschwindigkeitsüberschreitung anlässlich der Motorradfahrt am 9. Juli 2019 gab der Beschuldigte an, dass sie auf der Schnellstrasse gewesen seien, nicht in einer 40er-Zone. Sie seien auf einer Strasse gewesen, auf welcher 100 km/h erlaubt gewesen sei. Er sei nicht davon ausgegangen, dass die 40er-Zone für ihn gelte. Wenn er auf der Autostrasse mit 100 km/h fahre, was habe