Es würden unterschiedliche Tachomessungen vorliegen, weder der Tacho noch die Messungen stimmen. Auf die Frage, weshalb die Messungen nicht stimmen, hielt der Beschuldigte fest, das könne er nicht sagen. Aber sie seien weit über den gefahrenen Geschwindigkeiten (pag. 904 Z. 41). Er könne nicht sagen, wie schnell er gefahren sei. Man sei in der Regel ein paar Kilometer zu schnell, ja. Aber nicht im Raserbereich (pag. 905 Z. 1 f.). Beim Fahren habe er sich an seiner Erfahrung orientiert und mehrmals Selbsttests gemacht, um zu schauen, ob das, was er vom Gefühl her einschätze, stimme (pag. 905 Z. 6 f.).