21 die das gemacht hätten. Er habe gedacht, dass der 1. August ein Rechtfertigungsgrund sei. Er sehe aber ein, dass es nicht gut gewesen sei (pag. 377/68 Z. 1307 ff.). In Beantwortung der Ergänzungsfragen von seiner dannzumaligen Anwältin, ob er abschätzen könne, wie viel Einfluss der Ritzelwechsel vorne auf die Geschwindigkeit auf dem Tacho habe, führte der Beschuldigt aus, es komme darauf an wie viele Zähne. Ein Zahn sei ungefähr 10 %. Je nach Pneu mache es auf die angegebene Geschwindigkeit auf dem Tacho ca. 4 km/h aus (pag. 377/67 Z. 1333/1337).