Er habe einfach losfahren wollen. Wenn er die Kühe hätte erschrecken wollen, hätte er bis 14'000 Touren aufdrehen müssen (pag. 377/11 Z. 249/257 ff.). Es sei blöd gelaufen, dass er den Motor in der Nähe der Kuhherde hochgedreht habe; es sehe so aus, dass er es absichtlich gemacht habe (pag. 377/11 Z. 266). Auf das sichergestellte Nunchaku angesprochen, hielt der Beschuldigte fest, er habe dies vielleicht vor drei Jahren an seinem Wohnort hergestellt, so auch den Schlagstock (pag. 377/65 Z. 1265/1269). Auf Vorhalt der Widerhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz machte der Beschuldigte geltend, er habe es nur gemacht, weil er auch schon Schweizer gesehen habe,