Danach gefragt, dass er mit Herrn I.________ (Polizei) wegen des 12er Ritzels telefoniert und was dieser gesagt habe, hielt der Beschuldigte fest, dieser habe gesagt, er brauche es [Ritzel] nicht. Er habe versucht zu sagen, dass es sehr wichtig wäre, dies noch zu prüfen (pag. 377/10 Z. 220 f.). Er habe irgendeinmal das 12er Ritzel dann weggeworfen (pag. 377/10 Z. 224). Der Beschuldigte bestätigte sodann, dass er im Verlaufe des Monats Juni 2019 immer mit dem 12er Ritzel vorne herumgefahren sei (pag. 377/11 Z. 241). Anfang Juli sei er auch immer noch mit dem 12er Ritzel gefahren. Ende Juli/Anfang August habe er auf das 13er gewechselt (pag. 377/26 Z. 596).