Auf Vorhalt einer Videosequenz, in der zu sehen sei, wie Feuerwerk mittels Vorrichtung ab einem Roller gezündet werde, fand dies der Beschuldigte ziemlich lustig. Es habe so ausgesehen, als ob der Lenker nicht gegen Fahrzeuge geschossen und auf die Sicherheit geschaut habe. Vom Video aus könne nicht beurteilt werden, dass die Feuerwerkskörper in unmittelbarer Nähe der Fahrzeuge explodiert seien (pag. 338 Z. 713 ff.). Auf Vorhalt des bei der Hausdurchsuchung sichergestellten Nunchakus, machte der Beschuldigte geltend, er habe dies selber aus Holz gedrechselt.