Und wegen der Geschwindigkeit könne man wieder die weisse Linie schauen. Er sei nicht der Meinung, dass sich die Kühe wegen des Motorrades erschrocken hätten (pag. 335 Z. 532 ff./539 f.). Auf Vorhalt einer weiteren Videosequenz, in der festgestellt werden könne, wie der Motorradlenker eine kurze Strecke auf dem Hinterrad gefahren sei, antwortete der Beschuldigte, aus diesem Video heraus könne man das nicht sagen, ob das so sei oder nicht (pag. 337 Z. 663). Auf Vorhalt einer Videosequenz, in der zu sehen sei, wie Feuerwerk mittels Vorrichtung ab einem Roller gezündet werde, fand dies der Beschuldigte ziemlich lustig.