umgerechnet auf 12/45: 116.09 km/h): 117,0 km/h Im Ergänzungsgutachten vom 21. Mai 2021 wurde die ermittelte Geschwindigkeit im Abschnitt 1A (vgl. S. 3 des Gutachtens vom 11. Mai 2021) in Beantwortung sowohl der Frage des Gerichtspräsidenten der Vorinstanz als auch der Staatsanwaltschaft für den Beschuldigten mit mindestens 90,2 km/h beziffert (pag. 826). 10.4 Einvernahme des Beschuldigten 10.4.1 Delegierte Einvernahme durch die Polizei vom 14. August 2019 (pag. 323 ff.) Auf die Frage, wer den YouTube-Kanal «H.________» betreibe, sagte der Beschuldigte aus, er alleine sei das (pag. 326 Z. 93). Auf Geschwindigkeiten von 140 km/h, resp.