Von einer ausgetauschten Antriebskette sei denn auch nie die Rede gewesen (pag. 169/29 in fine). Der Beschuldigte hätte das von ihm erwähnte Ritzel und Kettenrad niemals mit der original vorhandenen Kette montieren können. Wie bereits im ersten Bericht erwähnt, sei das Verändern der Sekundärübersetzung prüfungspflichtig, bzw. verboten (pag. 169/30). 10.3 METAS-Gutachten Für die Ermittlung von einzelnen, ausgewählten Geschwindigkeiten (AKS Bst. A Ziffern 1.1 und 1.2 sowie 2.4) gab die Vorinstanz nach der Anklageerhebung beim Bundesamt für Metrologie ein Gutachten in Auftrag. Dieses wurde mit Datum vom 11. Mai 2021 (pag.