Die getätigten Ermittlungen lassen sich insbesondere dem Berichtsrapport vom 9. September 2019 (pag. 162 ff.) sowie dem Sammelrapport vom 9. Dezember 2019 (pag. 205 ff.) der Kantonspolizei Bern entnehmen, auf welche an dieser Stelle verwiesen sei. Weiter ist auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz hinzuweisen (S. 8 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, Ziff. 4 [pag. 1044 f.]). Es liegen die TCS-Tests vom 22. August 2019 (pag. 166 f.) und vom 24. Juli 2020