10. Beweismittel 10.1 Vorbemerkungen Es gilt festzuhalten, dass sich die Untersuchungen vorliegend im Wesentlichen auf die vom Beschuldigten erstellten Videoaufnahmen stützen, auf denen auch Tachofrequenzen mit massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen zu sehen sind. Für die Frage der Verwertbarkeit dieser Videoaufnahmen wird auf die Erwägungen unter Ziff. 13.1 nachfolgend verwiesen. Des Weiteren wurden zahlreiche Gegenstände sowie ein Motorrad und ein Roller beschlagnahmt (pag. 113). Die getätigten Ermittlungen lassen sich insbesondere dem Berichtsrapport vom 9. September 2019 (pag.