Bestritten wird hingegen die rechtliche Würdigung. Weiter bestreitet der Beschuldigte jegliches Fehlverhalten hinsichtlich der vorgeworfenen mangelnden Aufmerksamkeit und des Nichtbeherrschens des Fahrzeugs als Lenker eines Motorrades. Schliesslich bestreitet der Beschuldigte die vorgeworfenen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz. Er habe nicht bewusst gegen das Waffengesetz verstossen. Die Gegenstände seien für ihn Werkzeuge gewesen, die nichts mit Waffen zu tun hätten.