16 Aufmerksamkeit gehabt. Auf den Videos sei zudem ersichtlich, dass es Gegenverkehr und Menschen gehabt habe. Er habe das nicht kontrollieren können. Auch die Schuldsprüche wegen Widerhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz und Waffengesetz seien zu bestätigen. Der Beschuldigte habe gewusst, dass es sich bei den Gegenständen um Waffen gehandelt habe, unabhängig davon, für was er sie verwendet habe (pag. 1202).