Weiter mache der Beschuldigte geltend, dass der 40er für die andere Strasse gegolten habe. Er habe aber das Schild links mit der Geschwindigkeitsbeschränkung von 40/km sowie das Schild rechts «kein Vortritt» gesehen. Das habe er nie bestritten. Spätestens in dem Zeitpunkt, als er gesehen habe, dass er auf die 40er Strasse fahre, habe er auch gewusst, dass die anderen Verkehrsteilnehmer dort mit 40 km/h unterwegs seien. Unter diesen Umständen habe er auch nicht annehmen können, dass er weiterhin 100 km/h fahren dürfe. Später auf der Strecke habe er von Weitem die Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung gesehen und sei trotzdem noch 97 km/h gefahren.