Die polizeilichen Ermittlungen hätten zudem ergeben, dass ein solches Ritzel auf dem Markt gar nicht existiere und im Weiteren spreche eine Chatnachricht (pag. 40) und ein Schreiben des Beschuldigten (pag. 459) gegen die Verwendung eines 12er-Ritzels. Die Tachotests seien dann mit den Kombinationen 13/45 und 13/48 [recte: 13/47] durchgeführt worden, welche die effektiv gefahrenen Geschwindigkeiten zeigen würden. Trotzdem sei