Es spreche zudem vieles dagegen, dass der Beschuldigte – wie er geltend mache – mit einem 12er-Ritzel gefahren sei. Zunächst sei ihm das erst im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme in den Sinn gekommen. Komme hinzu, dass er das Ritzel gar nicht mehr gehabt habe, was nicht nachvollziehbar sei, wenn er doch selber seiner Anwältin gesagt haben solle, dass es sich dabei um ein sehr wichtiges Beweismittel handle (pag. 377 Z. 72 ff.). Die polizeilichen Ermittlungen hätten zudem ergeben, dass ein solches Ritzel auf dem Markt gar nicht existiere und im Weiteren spreche eine Chatnachricht (pag.