Es könne ein unbewusstes Anheben aufgrund des Ritzelwechsels gewesen sein. Entsprechend sei der Beschuldigte auch von diesen Vorwürfen freizusprechen (pag. 1199). Das Aufdrehen des Motors sei der Tatsache geschuldet, dass der Beschuldigte habe losfahren wollen. So etwas könne passieren, wenn man im Leerlaufgang sei und meine, schon den ersten Gang eingelegt zu haben. Die Szene habe sich zudem in einer ländlichen Gegend abgespielt, es habe niemanden gestört. Entsprechend habe auch hier ein Freispruch zu erfolgen (pag. 1199).