Wegen Beschaffungsschwierigkeiten und technischen Hindernissen sei dann noch ein Test mit der Kombination 13/47 durchgeführt worden. Nach wie vor liege aber kein Test mit derjenigen Ritzelkombination vor, welche der Beschuldigte tatsächlich benutzt habe, nämlich mit der Kombination 12/45. Aus diesem Grund habe die Staatsanwaltschaft dann Berechnungen vorgenommen. Wir wüssten aber nicht, ob die berechnete Geschwindigkeiten so auch effektiv resultieren würden, wenn man die entsprechenden Ritzel montiert hätte. Hier dürfe man sich nicht mit Berechnungen begnügen.