8. Vorbringen der Parteien 8.1 Vorbringen des Beschuldigten bzw. dessen Verteidigung Die Verteidigung brachte anlässlich der Berufungsverhandlung insbesondere vor, dass es um die zentrale Frage gehe, ob dem Beschuldigten rechtsgenüglich nachgewiesen werden könne, dass er die erlaubten Höchstgeschwindigkeiten überschritten habe. Vorliegend würden grundsätzlich alle berechneten Geschwindigkeiten auf den Videoaufnahmen des Beschuldigten gründen. Die Genauigkeit des Aufnahmegerätes sei indes vorgängig zu prüfen (Art. 20 der Weisungen des Bundesamtes für Strasse [