Vergehen gegen das Waffengesetz, begangen im Jahre 2017 in Unterlangenegg, Russachen 129b, mindestens eventualvorsätzlich begangen durch Herstellung einer verbotenen Waffe (Nunchaku) ohne kantonale Ausnahmebewilligung sowie durch Herstellung einer bewilligungspflichtigen Waffe (Schlagstock) ohne Waffenerwerbschein.