wahrnehmen der Vorsichtspflichten («Wheelie») (3.6, 3.23, 3.36, 3.38, 3.52, 3.75) - Mangelnde Aufmerksamkeit und Nichtbeherrschen des Fahrzeuges als Lenker eines Motorrades (3.63) Für weitere Einzelheiten wird aufgrund der grossen Anzahl der vorgeworfenen Übertretungen auf die Ausformulierung in der Anklageschrift verwiesen. AKS Bst. A Ziffer 5