________, an seinem Motorrad damals vorne ein Ritzel mit 12 Zähnen angebracht zu haben (45 : 12 ergibt Untersetzung von 1 : 3,75), führt dies unter Berücksichtigung des Korrekturfaktors von 0,92 (Untersetzung von 3,46 geteilt durch Untersetzung von 3,75) zu einer Geschwindigkeit von 97,50 km/h, so dass von einer strafrechtlich relevanten Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 47 km/h auszugehen ist. AKS Bst. A Ziffern 2.1-2.7 Vergehen gegen das Strassenverkehrsgesetz, mehrfach begangen mit dem Motorrad Suzuki Typ GSF1200A Bandit mit dem Kontrollschild ________