2. Der bei A.________ beschlagnahmte Bargeldbetrag von CHF 3'400.00 sei an die Busse anzurechnen (Art. 267 Abs. 3, Art. 268 StPO). 3. Es sei die Zustimmung zur Löschung der erkennungsdienstlichen Daten von A.________ und des DNA-Profils (PCN-Nr. ________) nach Ablauf der Frist dem zuständigen Bundesamt bzw. dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst zu erteilen 4. Das Honorar des amtlichen Verteidigers sei gerichtlich zu bestimmen (Art. 135 StPO).