5. des Vergehens gegen das Waffengesetz, begangen im Jahre 2017 in Unterlangenegg (Ziff. I.A.6 AKS). III. A.________ sei gestützt hierauf sowie gestützt auf die rechtskräftigen Schuldsprüche in Anwendung von Art. 34, 40, 42, 49 Abs. 1, 51, 106 StGB; Art. 90 Abs. 1, 2 und 3 i.V.m. Abs. 4 SVG; Art. 15 Abs. 5 i.V.m. Art. 37 Ziff. 1 Abs. 1 SprstG; Art. 33 Abs. 1 Bst. a WG; Art. 19 Ziff 1 BetmG; Art. 426 ff. StPO zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten, unter Gewährung des bedingten Vollzugs bei einer Probezeit von 2 Jahren;