3. der Einziehung der Eierhaltung mit Spiegel, des Sturmfeuerzeugs, der Go Pro Halterung Eigenbauch, des Posten Feuerwerkverpackungen, des Posten Feuerwerks, der Marihuana-Pfeife, des Nunchaku und des Schlagstocks sowie der Rückgabe der beschlagnahmten Kamera mit Tasche an A.________. 8 II. A.________ sei schuldig zu erklären: 1. des Verbrechens gegen das Strassenverkehrsgesetz, begangen am 9. Juli 2019 um 12:04 Uhr in Airolo, Gotthardstrasse (Ziff. I.A.1.1 AKS);