3. Das Honorar des amtlichen Verteidigers sei gemäss eingereichter Kostennote festzusetzen. 4.2 Anträge der Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte an der Berufungsverhandlung Folgendes (pag. 1212): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 17. Dezember 2021 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich