3. von der Anschuldigung des Vergehens gegen das Strassenverkehrsgesetz, angeblich mehrfach begangen gemäss Lit. A, Ziff. 2.1 bis 2.7 AKS; 7 4. von der Anschuldigung der Übertretung des Strassenverkehrsgesetzes, angeblich mehrfach begangen gemäss folgenden Ziffern der AKS: